Immobilienerrichtung

In dieser Phase ist zusätzlich noch eine Bauherrenhaftpflicht für die Dauer der Errichtung unerlässlich. Auch wenn Sie den Bau nicht selbst durchführen können Sie durch die Verletzung von Verkehrssicherungs,- Überwachungs- und Auswahlpflicht zur Haftung gezogen werden.

Zur Abdeckung des Eigenschadens während der Errichtung des Bauprojektes empfehlen wir die sogenannte Bauwesenversicherung (sozusagen eine Kaskodeckung).

Argumente für die Bauwesenversicherung

  • durch einen Großschaden können vorhandene Rücklagen aufgezehrt werden und die Existenz des Immobilienprojektes bedrohen
  • die Risiken werden kalkulierbar und durch eine fixe Prämie ersetzt
  • bei einem ersatzpflichtigen Schaden erfolgt die Ersatzleistung auch wenn der Verursacher nicht bekannt ist

Durch die Bauwesenversicherung sind die versicherten Sachen oder deren Verlust durch unvorhersehbare Teil- oder Totalschäden versichert – beispielsweise durch Vandalismus, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Diebstahl eingebauter Bauteile, Versagen von Bauteilen od. Stützkonstruktionen etc.

2 Schadenbeispiele:

  • durch einen Fehler bei der statischen Berechnung gibt die Schalung nach und die Decke stürzt ein
  • durch einen Einbruchdiebstahl werden Armaturen abmontiert, Material od. Geräte gestohlen bzw. bereits verlegte Leitungen ausgefädelt

Die Bauwesenversicherung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Übergabe bzw. dem Bezug des Objektes. Darüber hinaus empfehlen wir die Vereinbarung einer Nachhaftung.

Es stehen eine Vielzahl von Deckungsvarianten zur Verfügung. Wir suchen für Sie jene Varianten, die für Ihr Bauprojekt am Besten geeignet sind. In der Checkliste finden Sie jene Daten, die wir für eine entsprechende Offerteinholung benötigen.

Bereits bei der Planung der Errichtungsfinanzierung können wir Sie unterstützen.