Cybercrime

Cybercrime

Aktuell wird in den Medien über neue Hackerangriffe auf Behörden und Regierungen berichtet.
Durch die starke Verbreitung des Internet weltweit und die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen ist auch die Wirtschaftskriminalität stark gestiegen.
Der Sicherheitsbericht 2015 des Bundeskanzleramtes zeigt einen deutlichen Anstieg der Anzeigen wegen Cybercrime auf mehr als 10.000 Fälle.
Lt. einer globalen Studie von PwC (PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) sind die häufigsten Arten der Wirtschaftskriminalität

1. Veruntreuung und Unterschlagung
2. Cybercrime
3. Bestechung und Korruption

Die 2016 durchgeführte Studie von KPMG (Studie CyberSecurity) berichtet ebenfalls über steigende Cyberattacken auf Unternehmen in Österreich. 49% der befragten Unternehmen in Österreich waren bereits Opfer eines Cyberangriffes. Die drei häufigsten Auswirkungen von diesen Cyberangriffen waren mit
41% Betriebsunterbrechung
24% finanzieller Verlust
14% Diebstahl von vertraulichen Informationen.

Die durchschnittliche Schadenhöhe pro Fall beträgt mehr EUR 300.000,-. Der Täterkreis ist zur Hälfte extern und intern im Unternehmen zu suchen.

Ein Unternehmen, egal ob es sich um ein KMU, ein Großunternehmen oder einen Konzern handelt, sollte sich gegen diese drohenden unterschiedlichen Risiken schützen.

Die Versicherungsbranche hat auf diese Entwicklung reagiert und bietet entsprechenden Versicherungsschutz an. Der Schutz kann für verschiedene Tatbestände ausgewählt werden. Welcher genau für das einzelne Unternehmen relevant ist, können wir in einem gemeinsamen Analysegespräch mit dem Unternehmer herausfinden. Hier einige Beispiele:
– Datenmissbrauch, Phishing, Sabotage und Identitätsdiebstahl durch Dritte
– fremde Implementierung von gesetzlich verbotenen Daten in das betriebliche IT-System
zielgerichteter Angriff durch Computerviren
– Betrug, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung durch Dritte
– Diebstahl, Betrug, Computermissbrauch, Geheimnisverrat, Unterschlagung und Veruntreuung durch Vertrauenspersonen.

Hier zwei Beispiele zur Veranschaulichung:
1. Ein Mitarbeiter hat ungewollt mit einem USB-Stick ein Schadenprogramm in das betriebliche IT-System eingeschleust. Dadurch gehen Kunden- und Lieferantendaten verloren und der Betrieb ist für mehrere Tage lahm gelegt.
2. Eine Wartungsfirma hat die Telefonanlage eines Unternehmen bei Wartungsarbeiten so manipuliert, sodass die Wartungsfirma Telefonate in das nicht europäische Ausland führen konnte.

Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass der Versicherungsschutz nicht nur das Cyber-Risiko umfasst sondern auch Schäden Infolge vorsätzlich unerlaubtes Handeln von Vertrauenspersonen.

Nicht unwesentlich für ein Unternehmen ist auch zu wissen, was zu tun ist, wenn ein Schaden eintritt. Dafür bietet die Wr. Städtische Versicherung als einziger am Markt ein Cyber Center mit einer Cyber-Hotline, wo sich Spezialisten dem Problem annehmen und die erforderlichen Maßnahmen koordinieren und veranlassen.

Machen Sie sich mit uns einen Beratungstermin aus, damit wir die Risiken in Ihrem Unternehmen analysieren können und einen passenden Versicherungsschutz anbieten können.

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