Durch verschärfte Gesetzgebung und Rechtssprechung sehen sich Unternehmensleiter von mittelständischen aber auch kleineren Unternehmen verstärkt mit Haftungsansprüchen aus Vermögensschäden konfrontiert.
Die Manager-Haftpflicht oder auch D&O-Versicherung genannt, deckt Vermögensschäden auf Grund bestimmter Pflichtverletzungen. Die Forderungen an Sie als Verantwortlicher können sowohl von außenstehenden Dritten als auch vom Unternehmen selbst gestellt werden.
Eine Vielzahl von Entscheidungen können zu Vermögensschäden führen.
Hier einige Beispiele:
- steuerliche Mehrbelastung durch Outsourcing
- Produktion von Werbematerial, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann
- Verjährung von berechtigten Forderung des Unternehmen
- Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage
- verlustreiche Firmenübernahme