persönliches Haftungsrisiko

Durch verschärfte Gesetzgebung und Rechtssprechung sehen sich Unternehmensleiter von mittelständischen aber auch kleineren Unternehmen verstärkt mit Haftungsansprüchen aus Vermögensschäden konfrontiert.

Die Manager-Haftpflicht oder auch D&O-Versicherung genannt, deckt Vermögensschäden auf Grund bestimmter Pflichtverletzungen. Die Forderungen an Sie als Verantwortlicher können sowohl von außenstehenden Dritten als auch vom Unternehmen selbst gestellt werden.

D_O_Versicherung

Eine Vielzahl von Entscheidungen können zu Vermögensschäden führen.

Hier einige Beispiele:

  • steuerliche Mehrbelastung durch Outsourcing
  • Produktion von Werbematerial, das wegen  Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann
  • Verjährung von berechtigten Forderung des Unternehmen
  • Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage
  • verlustreiche Firmenübernahme

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