Verpflichtende Berufshaftpflicht

Das Gesetzt sieht eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für folgende Personengruppen vor:

  • freiberufliche Ärzte: Mindestversicherungssumme von € 2 Mio.
  • Privatkliniken und neue Ärzte-GesmbHs: Mindestversicherungssumme von € 10 Mio.

Außerdem darf die Nachhaftung im Versicherungsvertrag nicht begrenzt sein.

Bis spätestens 19.8.2011 müssen alle Ärzte, die in der Ärzteliste eingetragen sind der Ärztekammer bei Bedarf eine entsprechende Versicherungsbestätigung für die Berufshaftpflichversicherung vorlegen können.

Praxisneugründer werden in die Ärzteliste nur dann eingetragen, wenn ein Nachweis für eine entsprechende Berufshaftpflicht erbracht werden kann.

Wir überprüfen gerne kostenlos Ihre bestehende Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Erfordernissen. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 01/532 07 50 an oder schreiben Sie uns ein Mail an office@jirout.at.

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